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Unternehmer + Buchführung |
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Dann gehören ordnungsgemäßge Aufzeichnungen zu Ihren Pflichten als Unternehmer/in. Neben der Einkommensteuererklärung haben Sie eine Fülle weiterer steuerlicher Auflagen zu erfüllen. Da wären z.B. die Umsatzsteuer und wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden auch die Lohnsteuer, für die regelmäßige Voranmeldungen abzugeben sind. Bei Gewerbetreibenden ist die Gewerbesteuer zu beachten. In besonderen Fällen ist darüber hinaus noch eine Feststellungserklärung abzugeben. Für viele dieser Steuererklärungen ist der Gewinn Ihres Unternehmens die Ausgangsgröße, welcher durch eine Gewinnermittlung berechnet wird. Die Basis zu dieser Gewinnermittlung liefert Ihnen die Buchführung. Die Buchführung ist aber nicht nur ein notwendiges Übel. Das ein Unternehmen mit seiner Buchführung steht und fällt, ist nicht nur ein geflügeltes Wort. Die Erfahrung lehrt, dass Unternehmer, die ihre Buchführung nicht vernachlässigen und etwas mehr in sie investieren, zu den Erfolgreicheren zählen. Auch Sie wollen erfolgreich sein. Ich unterstütze Sie gern dabei. |
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Jörg Apel Steuerberater in Ronnenberg, Region Hannover | |||