
Honorar
Wie alle Steuerberater bin ich bei der Bemessung meiner Vergütung an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Den Rahmen der gewünschten Leistungen bestimmen Sie im Vorfeld in einem gemeinsamen Gespräch. Im Anschluss nenne ich Ihnen das hierfür voraussichtlich anfallende Honorar.
Nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr
Die StBVV regelt für jede einzelne Tätigkeit des Steuerberaters einen Gegen-standswert und einen daran gekoppelten Gebührenrahmen oder legt eine Zeitgebühr fest. Beispiele:
- Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert die Summe der postiven Einkünfte.
- Für die Ermittlung der Einkünfte als Arbeitnehmer ist der Gegenstandwert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt.
Die der Vergütung zugrunde zu legenden Gegenstandswerte werden also vom Steuerberater erst bei der Durchführung seiner Tätigkeit ermittelt. Dies ermöglicht eine genaue Abrechnung, die sich am jeweiligen Umfang und Schwierigkeitsgrad orientieren soll.
Wirtschaftsberatung
Leistungen der Wirtschaftsberatung sind nicht in der StBVV geregelt.
Leistungen der Wirtschaftsberatung werden i.d.R. nach Zeitaufwand mit unserem Stundensatz oder mit einem vereinbarten Festhonorar abgerechnet.
