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Arbeitnehmer + Einkommensteuer

Steuererklärung als Arbeitnehmer

„Ich zahle doch Lohnsteuer – da muss ich doch keine Steuererklärung machen, oder?“
„Lohnt sich eine Steuererklärung für mich überhaupt?“
Zwei Fragen, die sich viele stellen – hier sind die Antworten:

1️⃣ Wann Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben

In mehreren, gar nicht so seltenen Fällen müssen Arbeitnehmer unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung einreichen, zum Beispiel wenn:

  • Sie oder Ihr Ehepartner weitere Einkünfte (z. B. aus Rente oder Vermietung) über 410 € haben.
  • Sie oder Ihr Ehepartner Lohnersatzleistungen (z. B. Eltern-, Mutterschafts-, Kranken- oder Arbeitslosengeld) erhalten haben.
  • Sie oder Ihr Ehepartner einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
  • Sie oder Ihr Ehepartner Lohn nach Steuerklasse V oder VI bezogen haben.
  • In Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen wurde.

2️⃣ Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

Auch ohne Verpflichtung kann sich eine Antragsveranlagung finanziell auszahlen, besonders wenn:

  • Sie im Kalenderjahr nicht durchgehend beschäftigt waren.
  • Ihr Arbeitslohn stark schwankte und kein Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber stattfand.
  • Sich Ihre Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert hat.
  • Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag eingetragen wurde.
  • Sie eine Steuerermäßigung (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen) nutzen möchten.

⏳ Fristen im Blick behalten

  • Pflichtveranlagung: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres.
    Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
  • Freiwillige Veranlagung: Spätestens bis zum Ende des 4. Folgejahres (keine Verlängerung möglich).

💡 Egal ob Pflicht oder freiwillig – ich unterstütze Sie zuverlässig und unkompliziert bei Ihrer Steuererklärung.