
Arbeitnehmer + Einkommensteuer

Steuererklärung als Arbeitnehmer
„Ich zahle doch Lohnsteuer – da muss ich doch keine Steuererklärung machen, oder?“
„Lohnt sich eine Steuererklärung für mich überhaupt?“
Zwei Fragen, die sich viele stellen – hier sind die Antworten:
1️⃣ Wann Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben
In mehreren, gar nicht so seltenen Fällen müssen Arbeitnehmer unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung einreichen, zum Beispiel wenn:
- Sie oder Ihr Ehepartner weitere Einkünfte (z. B. aus Rente oder Vermietung) über 410 € haben.
- Sie oder Ihr Ehepartner Lohnersatzleistungen (z. B. Eltern-, Mutterschafts-, Kranken- oder Arbeitslosengeld) erhalten haben.
- Sie oder Ihr Ehepartner einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
- Sie oder Ihr Ehepartner Lohn nach Steuerklasse V oder VI bezogen haben.
- In Steuerklasse IV ein Faktor eingetragen wurde.
2️⃣ Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt
Auch ohne Verpflichtung kann sich eine Antragsveranlagung finanziell auszahlen, besonders wenn:
- Sie im Kalenderjahr nicht durchgehend beschäftigt waren.
- Ihr Arbeitslohn stark schwankte und kein Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber stattfand.
- Sich Ihre Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert hat.
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag eingetragen wurde.
- Sie eine Steuerermäßigung (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen) nutzen möchten.
⏳ Fristen im Blick behalten
- Pflichtveranlagung: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres.
Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. - Freiwillige Veranlagung: Spätestens bis zum Ende des 4. Folgejahres (keine Verlängerung möglich).
💡 Egal ob Pflicht oder freiwillig – ich unterstütze Sie zuverlässig und unkompliziert bei Ihrer Steuererklärung.
